Zoll warnt vor verbotenen Urlaubssouvenirs
Norderstedt – Mit Beginn der Sommerferien startet für viele Menschen die Urlaubszeit. Der Zoll in Kiel appelliert deshalb an Reisende, sich bereits vor der Abreise über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Denn nicht jedes Souvenir darf problemlos nach Deutschland eingeführt werden.
Vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union gelten strenge Vorschriften. So ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren aus vielen Ländern grundsätzlich verboten. Dass solche Regeln immer wieder missachtet werden, zeigt ein aktueller Fall aus den Kieler Häfen: Dort stellte der Zoll in diesem Jahr bereits Walsalamis sicher, die Urlauber von ihrer Reise mitgebracht hatten.
Auch Souvenirs aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten können gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen und beschlagnahmt werden. Wie häufig das vorkommt, zeigt die Bilanz des Zolls: Bundesweit wurden im vergangenen Jahr mehr als 1.300 Verstöße im Bereich Artenschutz festgestellt. Dabei beschlagnahmten die Einsatzkräfte über 8,7 Tonnen sowie mehr als 56.600 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.
Der Zoll empfiehlt deshalb, sich vor Reiseantritt über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. So lassen sich unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr vermeiden.Wer unsicher ist, welche Souvenirs eingeführt werden dürfen, kann sich vor der Reise an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen gibt es außerdem auf der Internetseite des Zolls.
