Zehn Jahre Baumschutzsatzung
Wer in Norderstedt einen Baum fällen will, sollte nicht einfach zur Säge greifen. Denn es gibt eine Baumschutzsatzung. Und die feiert in diesem Jahr ihr zehntes Jubiläum. 2016 ist die Satzung in Kraft getreten. Seither gelten klare Regeln dafür, wann und ob ein Baum gefällt werden darf. Grundsätzlich
geht das erst ab Oktober. Dann dürfen Bäume gefällt werden – allerdings nur, wenn alle Regeln eingehalten sind. Auch der Artenschutz spielt dabei eine Rolle. Die Stadt rät deshalb: Wer einen Baum loswerden möchte, sollte den Antrag frühzeitig stellen. Die Stadt prüft dann, ob die Fällung erlaubt ist. Und oft gilt: Für einen gefällten Baum muss ein neuer gepflanzt werden. Dank der Baumschutzsatzung.
