Mehr Wahlfreiheit beim Abschied: Mit der Reerdigung hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland eine dritte Bestattungsform dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Das neue Verfahren, bei dem Verstorbene auf natürliche Weise zu humusähnlicher Erde werden, gilt als Antwort auf den Wandel der Bestattungskultur. Denn immer mehr Menschen wünschen sich individuelle Abschiede statt klassischer Trauerfeiern. Wie sich dadurch die Arbeit der Bestatter verändert, zeigt der folgende Beitrag.