Stallpflicht: Geflügelpest nun auch im Kreis Segeberg
Bad Segeberg – Die Geflügelpest ist im Kreis Segeberg angekommen. Ab dem 1. November gilt auch hier die Stallpflicht. Das bedeutet: Alle Geflügelhalter mit mehr als 49 Tieren müssen ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Wer bei seinen Tieren Anzeichen einer Erkrankung feststellt, muss dies unverzüglich beim Veterinäramt melden. Veranstaltungen mit Geflügel wie Ausstellungen, Märkte oder Börsen sind im gesamten Kreisgebiet verboten. Halter, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, dies per Mail sofort nachzuholen. Im Kreis Segeberg sind rund 2.000 Geflügelhalter beim Veterinäramt angezeigt, davon 116 mit mehr als 49 Tieren. Die Geflügelanzahl im Kreis liegt derzeit bei knapp über 1 Million Tieren.

