Stadt plant 100.000 Euro mehr für neue Sportförderung
Norderstedt – Die Stadt will ihre Sportförderung grundlegend neu aufstellen. Nach zehn Jahren werden die bisherigen Richtlinien überarbeitet – und dabei geht es um deutlich mehr als eine Anpassung einzelner Fördersätze.
Künftig soll stärker danach gefördert werden, was Vereine tatsächlich leisten und welche Kosten ihnen tatsächlich entstehen. Das zeigt sich vor allem bei den Übungsleitern: Statt pauschaler Zuschüsse soll es künftig drei Euro für jede geleistete Übungsstunde geben. Auch die Qualifikation von Vereinsmanagern soll berücksichtigt werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die morgen Abend (18.30 Uhr, Rathaus) im Ausschuss für Schule und Sport beraten wird.
Verändert wird auch die Förderung vereinseigener Sportanlagen. Statt pauschaler Beträge sollen künftig bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Betriebs- und Personalkosten übernommen werden. Gleichzeitig bleibt der Fördertopf auf 485.000 Euro gedeckelt. Die Vereine bekommen deshalb individuelle Förderquoten. Das ist ein nachvollziehbarer Ansatz: Wer viel leistet oder hohe tatsächliche Kosten hat, soll auch entsprechend berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird die Förderung transparenter und stärker an konkreten Leistungen ausgerichtet. Allerdings gibt es auch Einschnitte. Bei Wettkampf- und Fahrtkosten sinken die Fördersätze teilweise deutlich. Die Stadt will damit Geld für die neuen Förderschwerpunkte freimachen.
Und genau hier liegt der finanzielle Knackpunkt: Nach den Berechnungen der Verwaltung werden ab 2027 rund 745.000 Euro jährlich benötigt. Im Haushalt stehen dafür bislang allerdings nur 640.300 Euro. Die neue Sportförderung ist damit nicht nur eine organisatorische Reform, sondern auch eine politische Entscheidung darüber, welchen Stellenwert der Sport in Norderstedt künftig bekommen soll – und wie viel der Stadt diese Förderung wert ist.
Über die Neufassung beraten zunächst der Ausschuss für Schule und Sport und der Hauptausschuss. Die endgültige Entscheidung trifft die Stadtvertretung. Inkrafttreten sollen die neuen Richtlinien zum 1. Januar 2027.
