Ab Mitte Juli: Verkaufsverbot von Lachgas in S-H

Norderstedt – Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird in Schleswig-Holstein verboten. Das Verbot gilt ab dem 17. Juli. Das Verbot gilt für alle Verkaufsstellen und umfasst auch den Versandhandel. Lachgas darf zudem nicht mehr an Automaten angeboten werden, die für Minderjährige zugänglich sind. Medizinisch verordnetes Lachgas bleibt von diesem Verbot ausgenommen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Mit dem Verbot kommt Schleswig-Holstein dem Bund zuvor. In ganz Deutschland soll der freie Verkauf der Droge verboten werden, bundesweit aber wird die Umsetzung des Verbotes aber noch dauern.