KiTa-Satzung: Hauptausschuss hätte nicht beschliessen dürfen
Norderstedt – Am 19. Januar beauftragte der Hauptausschuss in seiner Sitzung die Verwaltung mit einer Satzungsänderung zur Erhöhung der KiTa-Gebühren. Doch der hätte das gar nicht beschließen dürfen. Das geht aus einem Schreiben des Innenministeriums an Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder hervor. Über die Satzungsänderung zur Erhöhung der Kita-Beiträge war monatelang diskutiert worden, im zuständigen Jugendhilfeausschuss hatte es für keine der unterschiedlichen Varianten eine Mehrheit gegeben. Daraufhin hatten CDU, Grüne unnd WiN/Freie Wähler eine entsprechende Beschlussvorlage in den Hauptausschuss eingebracht und stimmten dort schließlich für die Erhöhung.
„Wir hatten in der FDP-Fraktion damals schon ein ungutes Gefühl und wollten den Beschluss verschieben, aber die Oberbürgermeisterin hatte uns eine Stellungnahme des Rechtsamtes der Stadt vorgelegt, nach dem dieses Vorgehen so seine Ordnung hätte“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein. „Für uns ist es schon traurig, dass wir uns offensichtlich nicht auf eine Stellungnahme unseres Rechtsamtes in Norderstedt verlassen können“, so Mährlein weiter.
Auch die SPD hatte seinerzeit Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als oberste Kommunalaufsichtsbehörde angerufen. Nun die Bestätigung aus dem Innenministerium.
Rechtliche Folgen wird die Beurteilunng des Innenministeriums in diesem Fall aber nicht haben, da die Stadtvertretung später noch rechtmäßig den notwendigen Beschluss gefasst hat.

