Jugendhilfeausschuss berät über Verträge für KiTas
Norderstedt – Im Jugendhilfeausschuss am morgigen Donnerstag soll ab 18.15 Uhr über die Verträge zur Betriebskostenförderung 2026/2027 mit den Trägern von nichtstädtischen Kindertagesstätten abgestimmt werden. Gemäß des Kindertagesförderungsgesetz hat der Träger einer Kita, die nicht von der Standortgemeinde betrieben wird, einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung der Standardqualität mit der Standortgemeinde. Für den Doppelhaushalt 26/27 bedeutet das zusätzliche Gelder in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro.
