Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt

Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt
Symbolfoto

Kreis Segeberg – Die Geflügelpest ist im Kreis Segeberg weiterhin ein Thema. Deshalb bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel, die seit dem 30. Oktober 2025 gilt, vorerst bestehen. Grund ist der weiterhin hohe Infektionsdruck durch infizierte Wildvögel. Seit Jahresbeginn wurden im Kreis 61 tote Wildvögel eingesammelt und untersucht. Elf Tiere wurden bislang positiv auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet, bei weiteren Proben stehen die Ergebnisse noch aus. Nach Einschätzung des Veterinäramts und des Friedrich-Loeffler-Instituts bleibt das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelbestände derzeit hoch. Erst mit steigenden Temperaturen im Frühjahr wird mit einer Entspannung der Lage gerechnet.