Fahrlässige Tötung: Bewährung für Unfallfahrer
Norderstedt – Der Unfall geschah im März 2024: Ein Transporter raste auf der A7 bei Alveslohe ungebremst in ein Stauende; bei dem Unfall erlitt eine 30-jährige schwangere Frau so schwere Verletzungen, dass zunächst ihr ungeborenes Kind starb, und später dann auch sie selber ihren Verletzungen erlag. Am Amtsgericht Norderstedt wurde der Unfallfahrer heute wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte den Unfall gestanden und zeigte vor Gericht Reue. Er war durch sein Handy abgelenkt, er hatte das Telefon gerade mit dem Ladekabel verbunden, als der Unfall passierte. Der Mann arbeitete als Paketfahrer, aufgrund seines geringen Einkommens hat das Gericht auch auf die Verhängung eines Schmerzensgeldes verzichtet.

